Mietertipp
Balkon als Wohnfläche
In einem Mietshaus hat der Vermieter die Fläche der Balkone zum Teil zu 25 Prozent und zum Teil zu 50 Prozent bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt. Was ist richtig?
Die Fläche das Balkons oder der Terrasse wird bei der Berechnung der Wohnfläche nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig berücksichtigt. Wie hoch der Anteil ist, bestimmt sich, wenn im Mietvertrag hierzu nichts vereinbart ist, nach der Wohnflächenverordnung. Danach werden Balkone und Terrassen in der Regel mit 25 Prozent ihrer Grundfläche zur Wohnfläche gerechnet. Ausnahmsweise kann eine Anrechnung von bis zu 50 Prozent erfolgen, wenn Balkone einen besonders hohen Wohnwert haben. Dies kann beispielsweise eine besonders hochwertige Ausstattung oder ein direkter Blick auf ein Gewässer sein.