Mieterinformation

Betriebskosten

Zusammenfassung verschiedener Kosten in einer Betriebskostenposition

In einer Betriebskostenabrechnung dürfen Kosten für Gartenpflege und Gebäudemanagement nicht in einer Kostenposition zusammengefasst werden, weil es sich um verschiedene Kostenarten handelt. Folge der nicht zulässigen Vermischung ist, dass die Abrechnung über die Kosten für Gartenpflege und Gebäudemanagement formell unwirksam ist und die hierauf entfallenden Kostenanteile von Mietern demnach nicht zu zahlen sind (AG Hamburg, Urteil vom 12.08.2024 - 49 C 535/23).