Mietertipp

Das ramponierte Treppenhaus soll gestrichen, die Holzstufen abgeschliffen werden.

Nun wird befürchtet, dass sich die Miete erhöht. Darf der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen?

Die Sanierung des ramponierten Treppenhauses darf keine Mieterhöhung nach sich ziehen. Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kommt nur bei einer Wohnwertverbesserung in Betracht. Wird aber nur der ursprüngliche, vertragsgemäße Zustand der Mietsache nach vielen Jahren wiederhergestellt, ist das eine Instandsetzung und keine Modernisierung.