Mietertipp
Heimliche Videoüberwachung
Eine von Vermietern heimlich veranlasste Videoaufzeichnung im Treppenhaus und/oder Wohnungseingangsbereich mit dem Ziel, Mietern eine unerlaubte Untervermietung nachzuweisen, verstößt gegen die Grundrechte und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ein Gericht darf die Aufnahme daher in einem Räumungsprozess nicht verwerten (BGH, Urteil vom 12.03.2024 - VI ZR 1370/20).