Mieterinformation

Härteeinwände gegen fristgemäße Kündigung

Selbst dann, wenn das Gericht dem Vermietenden ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses zugesteht, bedeutet das noch nicht, dass Mieter die Wohnung räumen müssen.

Sie haben nämlich das Recht, Widerspruch gegen die ausgesprochene ordentliche Kündigung zu erheben, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für sie, die zugehörige Familie oder etwaige Haushaltsangehörige eine unangemessene Härte bedeuten würde und diese auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des oder der Vermietenden nicht zu rechtfertigen ist. In diesem Fall kann das zuständige Gericht anordnen, dass das betreffende Mietverhältnis zeitlich befristet oder unbefristet fortgesetzt werden darf.

Eine Härte liegt einmal vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Auch folgende weitere Umstände können nach bisheriger Rechtsprechung eine Härte bedeuten:

Hohes Altes und lange Mietdauer haben zu einer tiefen Verwurzelung im vertrauten Wohnumfeld geführt. Hohes Alter reicht für sich allein aber nicht aus.

Den Mietern ist aufgrund schwerer Erkrankung ein Umzug nicht möglich und im Falle des Wohnungswechsels besteht die ernsthafte Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustands.

Würde ein kurzzeitiger Zwischenumzug erforderlich, weil die Ersatzwohnung noch nicht bezugsfertig ist, kann das Gericht eine Fortsetzung der Mietdauer anordnen.

Die Möglichkeit der optimalen Pflege der betreffenden Mieter durch Angehörige im Nachbarhaus würde durch einen Wegzug erschwert.

Eine fortgeschrittene Schwangerschaft kann eine Verlängerung des Mietverhältnisses innerhalb der Mutterschutzfristen erfordern.

Die Examenszeit von Studierenden oder die Fertigung einer Promotionsarbeit kann als Härte angesehen werden.

Ernsthafte Umschulungsprobleme bei schulpflichtigen Kindern oder die zeitnahe Beendigung einer Schulausbidlung können ebenfalls Härtegründe sein.

Haben die Bewohner besondere finanzielle Aufwendungen für die Wohnung im Vertrauen auf eine lange Mietdauer getätigt, kann das berücksichtigt werden.

Ebenfalls ein Härtegrund: psychische Beeinträchtigungen bei Kindern nach Trennung der Eltern, die sich durch den Verlust der Familienwohnung verstärken würden.

Auch eine bestehende Suizidgefahr der Mieter im Falle des Wohnungsverlustes kann zur unbefristeten Vertragsfortsetzung führen, wenn die, für alle Härtegründe stets vorzunehmende, sorgfältige Einzelfallprüfung ergibt, dass die Bedürfnisse der Mieter, in der Wohnung zu verbleiben, die berechtigten Kündigungsinteressen der Vermieter überwiegen (zuletzt BGH, Urteil vom 26.10.2022 - VIII ZR 390/21).

Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden, also eigenhändig unterschrieben werden. Das Widerspruchsschreiben muss dem Vermieter grundsätzlich spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen sein, wenn sie auf das Widerspruchsrecht hingewiesen haben.