Mieterinformation

Reparatur des Geschirrspülers

Sind bei Mietvertragsabschluss technische Geräte, wie beispielsweise ein Geschirrspüler, in der Küche vorhanden, sind Vermieter bei einem Defekt verpflichtet, diese zu reparieren oder auszutauschen.

Eine Formularklausel im Vertrag, wonach technische Geräte der Einbauküche "als nicht mitvermietet gelten", ist unklar und schließt Reparaturansprüche von Mietern nicht aus (LG Berlin II, Beschl. v. 30.06.2024 - 67 S 144/24, WuM 2024, 519).