Entschädigung

Rollstuhlrampe verweigert

Vermieter, die über einen Zeitraum von zwei Jahren behinderten Mietern die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe für einen barrierefreien Zugang zur Wohnung verweigern, verstoßen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und müssen den Betroffenen eine Entschädigung zahlen.

Im vorgestellten Fall 11.000,00 EUR (Landgericht Berlin II, Urteil vom 30.09.2024 - 66 S 24/24, WuM 2024, 601).