Mieterinformation
Rutschgefahr im Zugangsbereich
Es wird Herbst, die bunten Blätter fallen. Was schön aussieht, kann aber gefährlich werden. Bei Regen wird das Herbstlaub auf Grundstück und Gehwegen rutschig. Hausbewohner oder Passanten können ausrutschen oder sich verletzen. Das Laub muss weg. Doch wer ist dafür verantwortlich?
Die Pflicht zur Verkehrssicherheit öffentlicher Fußwege liegt in der Regel bei den Gemeinden. Diese haben ihre Pflicht oft auf die Grundstückseigentümer übertragen. Der Vermieter wiederum kann die Aufgabe auf seine Mieter abwälzen. Ein Passus in der Hausordnung reicht dafür aber nicht aus. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass Mieter nur dann Laub fegen müssen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich festgeschrieben ist.
Stehen mehrere Häuser mit Bäumen nebeneinander, stellt sich eine weitere Frage. Wer muss das Laub entfernen, wenn der Baum des Nachbargrundstückes seine Blätter auf angrenzende Grundstücke fallen lässt? Grundsätzlich gilt: Stehen die Bäume mit dem nach dem jeweiligen Landesrecht verordneten Abstand zur Grundstücksgrenze, muss das von Nachbarbäumen stammende Laub mitgefegt werden, zumindest solange die Laubmengen nicht so groß sind, dass das unzumutbar ist. Nach einem Urteil des OLG Stuttgart aus dem Jahre 1985 müssen Nachbarn Laubfall und Nadeln entschädigungslos hinnehmen (9 U 161/78).