Tipps für Mieter
Schlüssel-Fragen
Wie viele Schlüssel müssen Vermieter aushändigen?
Das richtet sich nach den Bestimmungen im Mietvertrag und der Anzahl der Bewohner. Mieter können mindestens einen Haustür- und Wohnungsschlüssel pro Person sowie einen zusätzlichen beanspruchen. Benötigt man weitere Schlüssel, z. B. für Pflegedienst oder Putzhilfe, muss bei dem Vermieter eine Erlaubnis eingeholt und die Schlüssel müssen auf eigene Kosten angefertigt werden.
Dürfen Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten?
Vermieter müssen bei Übergabe der Wohnung alle Schlüssel aushändigen und dürfen keinen Zweitschlüssel zurückbehalten. Denn ab Mietbeginn geht das alleinige Besitzrecht an der Wohnung auf die Mieter über. Betreten Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung mit einem Zweitschlüssel, begehen sie Hausfriedensbruch. Nur wenn Mieter sich ausdrücklich damit einverstanden erklären, können Vermieter einen Zweitschlüssel (z. B. für einen Notfall wie einen Wasserrohrbruch) behalten.
Können Vermieter für Notfälle oder bei längerer Abwesenheit die Hinterlegung eines Schlüssels verlangen?
Mieter sind niemals verpflichtet, Vermietern während des Mietverhältnisses einen Schlüssel auszuhändigen. Sie können aber freiwillig einer Person ihres Vertrauens einen Schlüssel für Notfälle überlassen.
Wer trägt die Kosten für Ersatzschlüssel bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels?
Verlieren Mieter einen Wohnungsschlüssel oder beschädigen sie ihn, müssen sie im Regelfall die Kosten für den Ersatzschlüssel tragen. Denn sie sind verpflichtet, pfleglich mit den Schlüsseln umzugehen und über sie Obhut zu bewahren. Wenn sie diese Pflicht schuldhaft verletzen und den Schlüssel abbrechen oder unbeaufsichtigt liegenlassen, machen sie sich schadenersatzpflichtig. Etwas anderes gilt, wenn der Schlüssel wegen Materialermüdung im Schloss abbricht. In diesem Fall sind Mieter nicht ersatzpflichtig.
Wie viele Schlüssel müssen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben werden?
Bei Rückgabe der Wohnung müssen auch alle Schlüssel zurückgegeben werden. Haben Mieter während des Mietverhältnisses Zusatzschlüssel anfertigen lassen, gilt das auch für diese.
Wer muss den Schlüsseldienst bezahlen?
Die Tür fällt ins Schloss und man steht ohne Schlüssel draußen oder das Türschloss ist defekt und lässt sich nicht öffnen. Hier bleibt häufig nur die Möglichkeit, den Schlüsselnotdienst zu rufen. Das ist meist teuer. Wer die Kosten tragen muss, hängt davon ab, in wessen Verantwortungsbereich die nicht zu öffnende Wohnungstür fällt. Haben sich Mieter ausgesperrt oder den Schlüssel verloren, müssen sie den Schlüsseldienst aus eigener Tasche bezahlen. Bricht der Schlüssel aber wegen Materialermüdung ab oder ist das Schloss durch Verschleiß defekt, müssen Vermieter die Kosten übernehmen, wenn die Beauftragung eines Schlüsselnotdienstes objektiv erforderlich und die Kosten angemessen waren. Grundsätzlich dürfen Mieter in einem solchen Fall aber nicht gleich den Schlüsseldienst beauftragen, sondern müssen Vermieter über das defekte Schloss informieren und sie zur Mängelbeseitigung auffordern. Ohne vorherige Mängelanzeige und ohne Einverständnis der Vermieter können sie im Regelfall keine Kostenerstattung verlangen. Etwas anderes gilt, wenn eine sofortige Türöffnung notwendig ist. Das kann der Fall sein, wenn Mieter in der Nacht feststellen, dass das Türschloss defekt ist und ihnen nicht zuzumuten ist, vor der Wohnungstür zu warten, bis Vermieter reagieren (AG Leipzig, Urteil vom 13.07.2022 - 134 C 5827/21, WuM 2023, 32).