Information für Mieter

Was tun, wenn's krabbelt oder fliegt?

Treten Insekten oder Kleintiere in großen Mengen auf oder bauen Nester in bzw. an der Mietwohnung, kann es unangenehm werden. Welche Rechte haben Mieter?

Müssen Vermieter über Schädlingsbefall informiert werden?

Stellen Mieter fest, dass die Wohnung von Schädlingen befallen ist, müssen sie den Vermieter unverzüglich darüber informieren. Das gilt besonders, wenn die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist oder Gesundheitsgefahr besteht. Passiert das nicht und entstehen dadurch Schäden, können Vermieter Schadenersatz verlangen. Auch das Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz können Mieter gegebenenfalls verlieren. Werden Vermieter trotz Information nicht tätig, dürfen Mieter die Schädlingsbekämpfung - nach einer angemessenen Frist- selbst in die Wege leiten. Die Kosten dürfen sie dem Vermieter in Rechnung stellen.

Wann darf die Miete gemindert werden?

Eine Nutzungsbeeinträchtigung der Wohnung - etwa durch ein Wespennest, Küchenschaben oder Ameisen - stellt in der Regel einen Mangel dar. Der begründet einen Anspruch auf Beseitigung gegenüber dem Vermieter sowie das Recht zur Mietminderung. Die Minderungsquote richtet sich nach der Intensität des Befalls und dem Ausmaß der Nutzungsbeeinträchtigung.

Darf man ein Wespennest entfernen?

Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Wespennester ohne vernünftigen Grund zu zerstören. Wird ein Nest ohne Genehmigung entfernt oder zerstört, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 €, bei besonders geschützten Arten wie Hornissen können es bis zu 65.000,00 € sein. Eine Genehmigung für die Entfernung eines Wespennestes wird in der Regel nur bei Nachweis einer konkreten Gefahr für Gesundheit und Leben erteilt - etwa bei Allergien, Kleinkindern im Haushalt, aber auch bei Gefährdung der Bausubstanz.

Wer zahlt für die Beseitigung eines Wespennestes?

Wird die Nutzung der Wohnung durch ein Wespennest wesentlich beeinträchtigt und liegt eine Genehmigung für dessen Beseitigung vor, müssen Vermieter die Kosten dafür tragen. Dies ergibt sich aus der Pflicht, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel zu beseitigen. Beseitigungskosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

Was tun bei Ameisen oder Schaben in der Wohnung?

Vereinzelt auftretende Ameisen stellen in der Regel eine Unannehmlichkeit dar, für deren Beseitigung Mieter zuständig sind. Handelt es sich jedoch um starken oder wiederkehrenden Befall, der die Nutzbarkeit der Wohnung wesentlich beeinträchtigt, liegt ein Mangel vor. Bei Küchenschaben ist ein Mangel meist schon bei gerigem Befall anzunehmen. Er muss von dem Vermieter auf eigene Kosten beseitigt werden. Diese Pflicht entfällt, wenn Mieter den Befall selbst verschuldet haben. Dann müssen sie die Schädlingsbekämpfung selbst organisieren und bezahlen.

Darf man ein Fliegengitter anbringen?

Ja, solange dabei keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Auch die Bausubstanz darf nicht beschädigt werden. Zudem dürfen Flucht- oder Rettungswege nicht behindert werden. Ob eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist, hängt von der Art und Weise der Anbringung ab.

Kann Schädlingsbefall Grund für fristlose Kündigung sein?

Erheblicher Schädlingsbefall kann im Einzelfall eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Für Mieter gilt: Wird die Wohnung durch den Befall so stark beeinträchtigt, dass eine Nutzung unzumutbar oder gesundheitsgefährdend ist, kann fristlos gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass der Vermieter auf den Mangel hingewiesen wurde, darauf aber nicht oder nur unzureichend reagiert hat.

Vermieter dürfen fristlos kündigen, wenn der Schädlingsbefall nachweislich durch Mieter verursacht wurde und dies die Mietsache erheblich gefährdet.