Datenschutz

Wohnungsfotos

Nur mit Einwilligung

Makler dürfen nur mit Einwilligung der Mieter Fotos von den Innenräumen einer vermieteten Immobilie für ein Exposé verwenden. Fotos bewohnter Innenräume sind personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Benutzen Makler solche Aufnahmen ohne Einwilligung, können Mieter im Einzelfall Schmerzensgeld verlangen (LG Frankenthal, Urteil vom 04.06.2024 - 3 O 300/23).